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Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wurde durch die Neufassung des §116b SGB V zum 1. Januar 2012 ein - geführt. Derzeit wird die Einführung jedoch nicht im Sinne eines Monitoring begleitet. Um Erkenntnisse über die Versorgungsreali - tät innerhalb der ASV zu gewinnen, wurde Ende 2016 eine Um - frage unter berechtigten ASV-Teams durchgeführt. Insgesamt spiegelte sich die Idee der ASV, die sektorenübergreifende Versorgung zu stärken, in der Empirie wider. Der ASV als neues Strukturelement in der fachärztlichen Versorgung wird zudem eine perspektivisch nutzenstiftende Rolle zugesprochen.
Die Details der ASV wie die darin enthaltenen Krankheitsbilder und die Zugangsvoraussetzungen für Ärzt*innen und Krankenhäuser werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erarbeitet und beschlossen. Am 21.3.2013 wurde eine erste Fassung der ASV-Richtlinie mit allgemeinen Regelungen verabschiedet. Die ersten krankheitsspezifischen Vorgaben wurden in Form so genannter Konkretisierungen beschlossen. Die ersten Konkretisierungen sind bereits in Kraft getreten, so dass Ärzt*innen ASV-Berechtigungen erwerben können. Nach und nach enden die Bestimmungen der Krankenhäuser nach der alten Fassung des § 116b SGB V ("Ambulante Behandlung im Krankenhaus"), da die Übergangsfristen drei Jahre nach Inkrafttreten der Konkretisierungen auslaufen.
Erste Vertragsärzt*innen bzw. Krankenhäuser haben daher nun bereits Teilnahmeanzeigen bei den für die ASV neu gebildeten Erweiterten Landesausschüssen eingereicht und eine ASV-Berechtigung erhalten. Derzeit ist jedoch keine Stelle bekannt, die die Einführung dieser neuen Versorgungsform im Sinne eines Monitoring begleitet. Deshalb führt die bbw Hochschule in Kooperation mit dem Bundesverband ASV e.V. eine Begleitstudie durch.
Der Bericht über erste Ergebnisse der ASV-Studie ist erschienen und wird am 12.09.2018 im Rahmen eines Symposiums zur ASV in Berlin vorgestellt.
Die Studie der bbw Hochschule in Kooperation mit dem Bundesverband ASV wurde zwischen 2016 und 2018 durch Siemens und SERVIER Deutschland GmbH finanziell unterstützt. Seit dem 01.04.2018 fördert Novartis die Studie.
Jenschke/ Froschauer-Häfele/ Bredow/ Hartmann/ Munte
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Analyse der Entstehung einer neuen Versorgungsform
Durch die Einführung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) zum 1. Januar 2012 wurde eine neue Versorgungsform geschaffen, die eine hochspezialisierte ambulante Behandlung von Patient*innen mit bestimmten komplexen sowie seltenen Erkrankungen ermöglicht. Sowohl niedergelassene als auch an Krankenhäusern tätige Ärzt*innen können in Form interdisziplinärer Teams an der ASV teilnehmen. Die bbw Hochschule analysiert auf Initiative und in Kooperation mit dem Bundesverband ASV die Entstehungsphase dieser wegweisenden Versorgungsstruktur.
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