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Outgoing Finanzierung

Du möchtest deinen Horizont erweitern, neue Menschen kennen lernen und eine fremde Kultur hautnah erleben und planst daher einen Aufenthalt im Ausland. Doch wie lässt sich dieser Traum realisieren und wer kann bei der Finanzierung des Auslandsaufenthaltes helfen? Hier erfährst du welche Möglichkeiten der Finanzierung es gibt.

Fördersätze Studierendenmobilität

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer").

Seit dem Projektjahr 2014 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen:

  • Gruppe 1 (monatlich 400 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 350 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 300 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn.
Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich 200 Euro zusätzlich, also Gruppe 1: 600 Euro, Gruppe 2: 550 Euro, Gruppe 3: 500 Euro.

Die Höhe der monatlichen Fördersumme ist abhängig vom Gesamtbudget und der Anzahl der Bewerber:innen und kann daher in den einzelnen Projektphasen unterschiedlich ausfallen.

Die Fördergelder sind dafür gedacht, lediglich einen Teil der Lebenshaltungskosten im anderen Land auszugleichen.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine ausreichende Finanzierung Ihres Auslandsstudiums. Sie haben im Ausland im Vergleich zu Berlin mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen (800-1200 pro Monat), abhängig vom Land und Studienort. 50% des Monatsetats sind in der Regel für die Mietkosten zu kalkulieren. Informieren Sie sich über die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen, ERASMUS-Zuschüsse sind bis zu 300 pro Monat anrechnungsfrei) oder einen Bildungskredit aufzunehmen. Eine parallele oder Doppelförderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme oder des DAAD ist ausgeschlossen.

Grundsätzlich darf die Gasthochschule von Incoming-Studierenden keine Studiengebühren verlangen. Dafür bleiben die Studiengebühren an der Heimathochschule, der bbw Hochschule, bestehen.

Das ERASMUS+-Stipendium kann mit zusätzlichen Mitteln kombiniert werden.

Zur Finanzierung bieten sich grundsätzlich folgende Möglichkeiten an:

  • Stipendien - Datenbank für Auslandsstipendien
  • Bildungskredit - Bil­dungs­kre­dit­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung

  • Auslandsbafög - staatliche Hilfe, auch für Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten
  • PROMOS - Stipendium für kurze Auslandsaufenthalte bis zu einem Semester